TIPPS ZUM
AUSBILDUNGSSTART

Wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, gibt es einige Dinge, um die man sich kümmern muss. Die Bundesagentur für Arbeit hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

WICHTIG VOR DER AUSBILDUNG

Medizinische Erstuntersuchung: Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren müssen sich vor dem Start ins Berufsleben medizinisch untersuchen lassen. Das gilt auch bei einer betrieblichen Ausbildung. Die Untersuchung kann der Hausarzt bzw. die Hausärztin durchführen. Dort bekommt man eine Bescheinigung, die man beim Arbeitgeber abgibt. Diese „Erstuntersuchung“ muss innerhalb von 14 Monaten vor Beginn der Ausbildung erfolgen.

Gehaltskonto einrichten: Damit der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung überweisen kann, braucht man ein Gehaltskonto. Viele Banken bieten besondere Konditionen für Auszubildende an.

Vermögenswirksame Leistungen: Darunter versteht man Sparbeträge, die der Arbeitgeber gemäß dem Vermögensbildungsgesetz für Auszubildende anlegt. Damit kann man Steuern sparen und vielleicht noch einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten. Ob das möglich ist, erfährt man vom Ausbildungsbetrieb.

Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr): Der Ausbildungsbetrieb benötigt neben den persönlichen Daten auch die steuerliche Identifikationsnummer. Falls diese nicht bekannt ist, kann man sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Darum sollte man sich möglichst frühzeitig kümmern, denn es kann mehrere Wochen dauern, bis man die Nummer mitgeteilt bekommt. Ob und wie viel Steuern man zu zahlen hat, hängt von der jeweiligen Lohnsteuerklasse und der Höhe der Ausbildungsvergütung ab.

WICHTIGE VERSICHERUNGEN

Sozialversicherung ist der Sammelbegriff für die folgenden Versicherungen, da sie der sozialen Absicherung dienen.

Krankenversicherung: Als Schülerin oder Schüler war man bisher über die Eltern kostenlos krankenversichert. Als Azubi ist man dazu verp ichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.

Für folgende Versicherungen muss man außerdem Beiträge bezahlen:

  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Der Ausbildungsbetrieb zahlt knapp die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Wenn man weniger als 325 Euro Ausbildungsvergütung erhält, zahlt der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. Für diese Versicherungen wird man vom Arbeitgeber angemeldet. Damit ist man also automatisch versichert, wenn man eine betriebliche Ausbildung beginnt.

Eine schulische Berufsausbildung wird sozialversicherungsrechtlich wie ein Praktikum bewertet, daher besteht hier keine Sozialversicherungspflicht.

WEITERE VERSICHERUNGEN, DIE WICHTIG SEIN KÖNNEN

Eine Haftpflichtversicherung deckt bestimmte Schäden ab, die man aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch im Privatleben verursacht.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert während der Ausbildung im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, der die weitere Ausübung des Berufs unmöglich macht, ab.

In beiden Fällen sollte man sich beraten lassen, ob bzw. welche weiteren Versicherungen individuell in Frage kommen.